Archiv für die Kategorie „Kassen“
Kassensystem in verschiedenen Bereichen
Im Münsterland haben auch Firmen aus der Arbeitnehmerüberlassung enorme Existenzprobleme durch die derzeitige Krise. Bundesweit sind nach Angaben eines Interessenverbandes Deutscher Zeitarbeitsunternehmen etwa dreißig Prozent der Zeitarbeitsplätze abgebaut worden. Insbesondere ungelernte Hilfskräfte haben auch in dieser Branche ihren Arbeitsplatz verloren. Arbeitnehmer mit guten Qualifikationen sind aber auch in der Arbeitnehmerüberlassung stark gefragte Mitarbeiter. Und das der Krise zum Trotz. Aber es ist ja auch in vielen anderen Branchen klar zum Ausdruck gebracht worden, dass Fachleute gerade jetzt eingestellt werden. Auch bei Kassenherstellern sind Fachleute für die Entwicklung gefragt. Da sich nicht nur die Gesetzeslage ständig weiter entwickelt, ist eine ständig aktuelle Kassensoftware für alle am Markt verfügbaren Kassen erforderlich. Ein Kassensystem in einem Warenhaus zum Beispiel benötigt eine Anwendungsmöglichkeit in sehr umfangreichem Stil. In jeder Abteilung ist eine Netzwerkkasse stationiert, welche die jeweils getätigten Verkäufe registriert und zur täglichen Umsatzabrechnung aufsummiert. Diese Daten werden über die Kassensoftware auch für die Konzernbuchhaltung verfügbar gemacht, weil das Kassensystem im Haus mit einer online-Verbindung der Konzernverwaltung alle Daten zur Verfügung stellen kann. Innerhalb der Filiale sind natürlich alle vorhandenen Netzwerkkassen miteinander und mit der Gesamt- Kassensoftware der Filiale verbunden. Das ermöglicht die Betrachtung der Umsätze des Hauses ebenso wie den Vergleich der Abteilungen untereinander. So können Umsätze mit einer modernen Kasse bis ins Detail Ebenso kann mit einem Kassensystem, wie es in Warenhäusern genutzt wird, auch die Erfassung der Arbeitszeiten aller Mitarbeiter getätigt werden. Ein Warenhaus ist bezüglich der Ausstattung mit Kassen und Kassensystemen in aller Regel bestens ausgerüstet. Weitere Nutzungsmöglichkeiten bietet ein Kassensystem für ein Warenhaus auch im Bereich Warenkontrolle, Logistik und Bestellwesen. In der Kassensoftware können Bestellformulare hinterlegt sein, die teilautomatisch und zum Teil manuell über eine Tastatur auszufüllen sind. Über eine Verbindung zu einem Zentrallager oder auch zu Lieferanten in der Region können die Bestellungen dann online übertragen werden.
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nicht viele elektronische Kassen auf einer Kirmes
Der Mariä-Geburts-Markt in Telgte ist weit über münsterländer Grenzen hinaus bekannt. Jedes Jahr findet eine Kirmes am Wochenende um den 10. September herum statt. Der jeweilige Dienstag ist als Höhepunkt mit dem allseits sehr geschätzten Pferdemarkt der Anziehungspunkt im Jahresablauf. Allein an diesen Markttagen werden auch in diesem Jahr wieder bis zu 25.000 Besucher erwartet. Vierzehn Fahrgeschäfte werden für gute Laune bei jungen und alten Fans sorgen. Auch Belustigungen wie Schießbuden, Fadenziehen oder Dosenwerfen werden wieder für Unterhaltung und Kurzweil sorgen. Mehr als zwanzig Getränke- und Imbissstände warten mit kulinarischen Köstlichkeiten auf, damit auch der kleine Hunger zwischendurch gestillt werden kann. Am verkaufsoffenen Sonntag des Kirmeswochenendes werden ebenfalls viele tausend auswärtige Gäste erwartet. Ein Bummel über das weitläufige Kirmesgelände wird für Familien sicher ein tolles Erlebnis mit höchstem Unterhaltungswert. Aber auch ein Gang durch die Stadt bietet sich an. Viele Geschäfte bieten an diesem Tag einen Einkaufsbummel der sonntäglichen Art. Ob die Schausteller, Händler und gastronomischen Marktbeschicker alle mit elektronischen Kassen ausgerüstet sind, ist mir nicht bekannt. Aber sicher wird an jedem Marktstand eine Kassette oder ein Schubfach für die Geldaufbewahrung vorhanden sein. Denn auch die Umsätze auf Jahrmärkten sind ordentlich aufzubewahren. Wie es rechtlich mit der Handhabung von Belegen auf Jahrmärkten aussieht, ist mir ebenfalls unbekannt. Als interessierter Laie wüsste ich aber auch nicht, wo ich auf die Schnelle diese Informationen bekommen könnte. Wo aber auf jeden Fall Kassen, Kassensysteme und Registrierkassen genutzt werden, sind die Geschäfte in der Stadt. Dort werden Einkäufe von den Kunden an verkaufsoffenen Sonntagen ebenso an der Kasse bezahlt wie an jedem anderen Tag auch. Ebenfalls die Gastronomiebetriebe sind mit guten Kassensystemen ausgestattet. Nicht nur Registrierkassen in Imbissbetrieben sorgen für eine übersichtliche Abrechnung der Tagesumsätze. Auch mobile Kassen in Restaurants sorgen für Erleichterung bei vielen Arbeitsschritten. Die Bestellung kann mit Mobilteilen eines Kassensystems erfasst und via Funkverbindung parallel zur Küche und zur Kassensoftware übermittelt werden. Für die Großveranstaltung Kirmes bereitgestellten Parkplätze für auswärtige Besucher sind häufig auch gebührenpflichtig. Aber auch hier ist meist kein elektronisches Kassensystem im Einsatz. Meist werden von einer Rolle Parktickets ausgegeben, die gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe zu platzieren sind. Die Anzahl der verkauften Tickets und das eingenommene Geld sollten im Wert miteinander übereinstimmen, so dass die buchhalterische Erfassung dann später über einen PC-Platz getätigt werden kann. Sicher kommt es durch solche Großveranstaltungen örtlich auch zu erheblichen Verkehrsbehinderungen. Aber da die Termine lange im Voraus bekannt gegeben werden, kann man sich rechtzeitig darauf einstellen. Auch im öffentlichen Personenverkehr sind insbesondere auf den Strecken der Linienbusse viele Einschränkungen hinzunehmen. Einige Bushaltestellen können nicht bedient werden, Ersatzhaltestellen in erreichbarer Nähe werden eingerichtet. Da Busse schon für den Ticketverkauf mit einer speziellen Kassensoftware ausgestattet sind, können kurzfristige und kurzzeitige Fahrplanänderungen auch hier berücksichtigt werden. Die Kassen in den Bussen können dann eventuelle Fahrpreisänderungen durch die Streckenänderung berücksichtigen und errechnen. Kassensysteme sind also nicht nur in Geschäften und der Gastronomie zu finden. Auch Bus und Bahn sind mit modernen elektronischen Kassen ausgerüstet.
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Einkommensschere
Die Schere zwischen hohen und niedrigen Einkommen klafft immer weiter auseinander. Dabei ist das nicht erst seit gestern bekannt. In den Medien wird seit Jahren immer wieder darüber berichtet. Besserverdiener hat es schließlich immer schon gegeben. Doch so stark wie derzeit haben die Einkünfte noch nie auseinander gelegen. Und das macht sich durchaus auch in Einzelhandel, Gastronomie und Hotelgewerbe bemerkbar. Einerseits haben die Luxustempel durchaus immer mehr Zuspruch, weil immer mehr gut verdienende sich luxuriös teure Einkäufe leisten können. Im Gegenzug sind immer mehr Geringverdiener darauf angewiesen, bei Discountern einzukaufen oder sogar von caritativen Einrichtungen mit Dingen des Alltags versorgt zu werden. Dass das sich besonders in den Umsätzen des mittleren Einzelhandels und anderer mittelständischer Betriebe niederschlägt, darüber muss nicht lange nachgedacht werden. Und die Abrechnung der Kasse macht dem Einzelhändler jeden Tag aufs neue deutlich, dass Gutverdiener gern im Feinkostgeschäft einkaufen und Geringverdiener den Discounter bevorzugen müssen. Da stellt es sich für den Mittelstand fragwürdig dar, ob investiert werden soll oder nicht. Sicher ist es mancherorts sinnvoll oder gar dringend vonnöten, dass Geschäftsausstattung und Kassensysteme renoviert oder neu angeschafft werden müssen. Aber das ist nicht immer finanzierbar oder mangels Umsatzstabilität sogar ausgeschlossen. Doch nicht nur im Einzelhandel sind die Differenzen zwischen Gut- und Geringverdienern spürbar. Auch Gastronomie und Hotelgewerbe müssen sich umstellen. Sicher sind Edelrestaurants und Imbiss-Buden schon vom Angebot her Welten weit auseinander. Daher dürfte in der Gastronomie die Umstellung nicht ganz so problematisch sein. Aber die Hotellerie dürfte sich enormen Neuerungen gegenüber sehen. Obwohl auch hier die Luxusherbergen wohl schon seit Jahren in die richtige Richtung gedacht und gehandelt haben. Denn Gutverdiener stören sich nicht wirklich an wirtschaftlichen Krisen, weil sie finanziell in der Regel ohnehin ein gutes Polster haben und nicht auf Preise achten müssen. Aber preiswertere Hotels müssen schon etwas bieten, um auch Geringverdiener anzulocken, die sich den Urlaub schon mit erheblicher Anstrengung zusammensparen müssen. Da ist es im mittelständischen Einzelhandel wie in der preiswerten Hotelkategorie durchaus wichtig und sinnvoll, in höhere Qualität der Einrichtung zu investieren, auch wenn es langwieriger zu finanzieren ist. Denn auch Geringverdiener haben den Wunsch nach gewissen Standards und auch ein (wenigstens moralisches) Recht darauf. Denn in bezahlbaren aber schick eingerichteten Hotels ist Urlaub angenehmer zu verbringen als in einer schmuddeligen Absteige. Zu einer guten Ausstattung gehört auch ein adäquates Kassensystem. Gerade im Hotelbereich macht ein umfangreiches Kassennetzwerk auch Sinn. Denn damit kann nicht nur dem Gast eine detaillierte Buchungsbestätigung mit anschließender Rechnungsstellung geboten werden. Auch Verknüpfungen zu Küche, Personalplanung und Warenbestellung sind äußerst sinnvoll zu nutzen. Alles in allem wäre auch gewährleistet, dass die Buchhaltung des Hauses immer die aktuellen Werte für die Verbuchung zur Verfügung hat.
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Nichtraucherschutz
Das Nichtraucherschutzgesetz ist Ländersache, darum etappenweise in Kraft getreten und nicht bundeseinheitlich formuliert. Seit Mitte diesen Jahres ist das Gesetz nun also in allen Bundesländern amtlich. Die unterschiedliche Formulierung der einzelnen Länder ist speziell dahin verwirrend, dass Ausnahmen vom Rauchverbot in fast jedem Bundesland anders geregelt sind. So dürfte die Kontrolle der Einhaltung für die Behörden ebenfalls aufwändig sein und mit erheblichen Mehrkosten die öffentlichen Kassen zusätzlich belasten. Doch auch Klagen von Nichtrauchern gegen die Ausnahmen bei Landesverfassungsgerichten dürften Gerichts- und Landes- Kassen zusätzlich belasten. Dass das Nichtraucherschutzgesetz aber auch ohne Klagen der Gastronomie finanzielle Einbußen beschert, ist keine Frage. Denn viele Raucher statten der Gastronomie seltener einen Besuch ab, als vor Inkrafttreten des Nichtraucherschutzes. Auch sind die selteneren Besuche sehr viel kürzer. Denn saß man vormals nach dem Essen noch auf einige weitere Getränke mit Zigarette zusammen, so gehen die Raucher relativ zügig nach dem Essen wieder. Dass Nichtraucher im Gegenzug häufiger ausgehen, wiegt den Verlust durch ausbleibende Raucher nicht auf. Und das macht sich in jedem Fall auch in der Kasse des Gastronomen bemerkbar. Da nutzt es ihm auch nicht, sein Lokal thematisch passend eingerichtet zu haben oder mit modernsten Kassensystemen ausgestattet zu sein. Weniger Gäste bedeuten schlichtweg weniger Umsatz bei gleichen oder sogar steigenden Ausgaben. Doch auch Arbeitsplätze sind durch sinkende Umsätze bedroht. Und das wiederum macht sich im Rest der Wirtschaft bemerkbar. Denn Arbeitslose haben geringere Einkünfte und können nicht mehr so viel einkaufen. Also bleiben auch im Handel die Kassen leer. Klar, nicht alle Arbeitnehmer sind in der Gastronomie beschäftigt. Aber wenn hier Arbeitsplätze wegfallen, dehnt sich das möglicherweise auf andere Branchen aus. Sinkende Umsätze machen sich wie im Schneeballsystem dann früher oder später überall bemerkbar. Wenn die Einnahmen in der Kasse des Gastronomen weniger werden, kann er weniger bei seinem Getränkelieferanten nachkaufen. Bei dem wiederum gehen dann auch die Umsätze zurück. Und so ist es ein Teufelskreis, dass Zulieferer in jeder Branche vom Abnehmer und wiederum davon Arbeitsplätze abhängig sind. Nichtraucherschutz ist meiner Meinung nach als Gedanke des Arbeitsschutzes durchaus klasse. Andererseits sind aber auch Arbeitsplätze gefährdet, was sich wiederum bei der täglichen Kassenabrechnung des Unternehmens bemerkbar macht. Genauso wie bei den Gehältern der Arbeitnehmer und somit in deren Haushaltskasse. Auch vor Inkrafttreten des Nichtraucherschutzes haben sich Raucher wie Nichtraucher dafür oder dagegen entschieden, der Gastronomie einen Besuch abzustatten. Und auch Arbeitnehmer der Branche haben sich für den jeweiligen Beruf entschieden. Warum muss dann diese Entscheidungsfreiheit von Gesetzes wegen geregelt werden? Das beeinflusst speziell in der Gastronomie erheblich die Umsätze und führt zu spürbaren Defiziten in den Kassen der Gaststätten.
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