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Das Nichtraucherschutzgesetz ist Ländersache, darum etappenweise in Kraft getreten und nicht bundeseinheitlich formuliert. Seit Mitte diesen Jahres ist das Gesetz nun also in allen Bundesländern amtlich. Die unterschiedliche Formulierung der einzelnen Länder ist speziell dahin verwirrend, dass Ausnahmen vom Rauchverbot in fast jedem Bundesland anders geregelt sind. So dürfte die Kontrolle der Einhaltung für die Behörden ebenfalls aufwändig sein und mit erheblichen Mehrkosten die öffentlichen Kassen zusätzlich belasten. Doch auch Klagen von Nichtrauchern gegen die Ausnahmen bei Landesverfassungsgerichten dürften Gerichts- und Landes- Kassen zusätzlich belasten. Dass das Nichtraucherschutzgesetz aber auch ohne Klagen der finanzielle Einbußen beschert, ist keine Frage. Denn viele Raucher statten der seltener einen Besuch ab, als vor Inkrafttreten des Nichtraucherschutzes. Auch sind die selteneren Besuche sehr viel kürzer. Denn saß man vormals nach dem Essen noch auf einige weitere Getränke mit Zigarette zusammen, so gehen die Raucher relativ zügig nach dem Essen wieder. Dass Nichtraucher im Gegenzug häufiger ausgehen, wiegt den Verlust durch ausbleibende Raucher nicht auf. Und das macht sich in jedem Fall auch in der des Gastronomen bemerkbar. Da nutzt es ihm auch nicht, sein Lokal thematisch passend eingerichtet zu haben oder mit modernsten Kassensystemen ausgestattet zu sein. Weniger Gäste bedeuten schlichtweg weniger Umsatz bei gleichen oder sogar steigenden Ausgaben. Doch auch Arbeitsplätze sind durch sinkende Umsätze bedroht. Und das wiederum macht sich im Rest der Wirtschaft bemerkbar. Denn Arbeitslose haben geringere Einkünfte und können nicht mehr so viel einkaufen. Also bleiben auch im Handel die leer. Klar, nicht alle Arbeitnehmer sind in der Gastronomie beschäftigt. Aber wenn hier Arbeitsplätze wegfallen, dehnt sich das möglicherweise auf andere Branchen aus. Sinkende Umsätze machen sich wie im Schneeballsystem dann früher oder später überall bemerkbar. Wenn die Einnahmen in der des Gastronomen weniger werden, kann er weniger bei seinem Getränkelieferanten nachkaufen. Bei dem wiederum gehen dann auch die Umsätze zurück. Und so ist es ein Teufelskreis, dass Zulieferer in jeder Branche vom Abnehmer und wiederum davon Arbeitsplätze abhängig sind. ist meiner Meinung nach als Gedanke des Arbeitsschutzes durchaus klasse. Andererseits sind aber auch Arbeitsplätze gefährdet, was sich wiederum bei der täglichen Kassenabrechnung des Unternehmens bemerkbar macht. Genauso wie bei den Gehältern der Arbeitnehmer und somit in deren Haushaltskasse. Auch vor Inkrafttreten des Nichtraucherschutzes haben sich Raucher wie Nichtraucher dafür oder dagegen entschieden, der einen Besuch abzustatten. Und auch Arbeitnehmer der Branche haben sich für den jeweiligen Beruf entschieden. Warum muss dann diese Entscheidungsfreiheit von Gesetzes wegen geregelt werden? Das beeinflusst speziell in der erheblich die Umsätze und führt zu spürbaren Defiziten in den der Gaststätten.

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